Einnahmen der Gemeinde und Rechnungen

Ab 1. Februar 2014 ist die nationale Lastschrift - RID durch die europäische Lastschrift „SEPA Direct...

Veröffentlichungsdatum:

23.12.2022

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2 Minuten

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Ab 1. Februar 2014 ist die nationale Lastschrift - RID durch die europäische Lastschrift „SEPA Direct Debit“ (SDD) ersetzt. Für die Inhaber von bereits unterzeichneten Abbuchungsaufträgen ändert sich dadurch nichts, weil die Umstellung auf die SEPA–DD automatisch erfolgt. Diese RID-Aufträge behalten weiterhin ihre Gültigkeit und die Rechnungen bzw. Zahlungsaufforderungen werden so wie bisher vom Bankkonto abgebucht. Für die neuen Abbuchungsaufträge, die ab 1. Februar 2014 erteilt werden, muss sich der Steuerpflichtige an das Steueramt der Gemeinde wenden, um den Auftrag zu unterzeichnen.

Folgende Zahlungsmöglichkeiten stehen Ihnen zur Auswahl.

Zahlung ONLINE:

durch das Zahlungsportal ePays auf der webseite https://de.epays.it/pagonetAAR/default/homepage.do Homebanking, CBILL oder Smartphone- Tablet-App.

Zahlung PagoPa:

Jene zahlen die geschuldete Gebühr bei ihrer Verbindungsbank mittels Bankerlagschein PagoPa. Dieser liegt der Rechnung bei. In Banken, Postämtern, Lottoannahmestellen, Tabaktrafiken, oder anderen teilnehmehnden Zahlingsdienstleistern mit Bargeld, Kreditkarten oder Banküberweisung.


Zahlung mittels Dauerabbuchungsauftrag:

Wünschen Sie die Zahlung über Dauerabbuchungsauftrag, dann melden Sie dies im Gemeindesteueramt. Für Vermögenseinkünfte können wir diesen direkt aktivieren und Sie sparen sich den Weg zur Bank.

Elektronische Rechnungen B2B (Business-to-Business)

Mit Artikel 11-bis des Gesetzesdekretes Nr. 87 von 2018, in welchem der Text des Gesetzesdekretes Nr. 79 von 2018 eingeflossen ist, wurde das Inkrafttreten der elektronischen Fakturierungspflicht für alle Unternehmen (sogenannte B2B), vorgesehen vom Haushaltsgesetz 2018 (Gesetz Nr. 205 vom 27.12.2017), auf den 1. Jänner 2019 verschoben. Im Jahr 2019 wurde von der Gemeindeverwaltung, um den Ablauf zu vereinfachen, neben der elektronischen Rechnung auch eine Kopie in Papierform ausgedruckt und mit der Post verschickt für Müllabfuhr, Trinkwasser und Abwasser. Ab 2020 wird die Gemeindeverwaltung nicht mehr die Rechnungen in Papierform der oben angegebenen Rechnungen an die Firmen und die Unternehmen verschicken. Alle Firmen und Unternehmen, die im Jahr 2019 keine elektronische Rechnung der Gemeindeverwaltung erhalten haben, sind gebeten, innerhalb 31.12.2019 den Empfängerkodex und die Mehrwertsteuernummer an folgende Email-Adresse zu schicken: steueramt@gemeinde.voels.bz.it und dabei angeben, welche Rechnungen elektronisch fakturiert (B2B) werden sollen. Für die Steuern und Gebühren, die in Form von Bringschuld eingehoben werden (z.B. Gemeindeimmobiliensteuer GIS) und deren Berechnung und Überweisung vom Steuerträger aufgrund eines eigenen Gesetzes vorgenommen werden müssen, ändert sich nichts. Praktisch wird die Bringschuld direkt ohne Einwirken des Finanzamtes eingehoben. Die elektronischen Rechungen werden an das SdI-Portal der Agentur der Einnahmen im Format XML (eXtensible Markup Language) übermittelt, wie im D.Lgs. n. 127/2015 vorgesehen.

Wir weisen Sie darauf hin, dass die Rechnungen nur mehr im persönlichen Bereich der Agentur der Einnahmen https://ivaservizi.agenziaentrate.gov.it/portale/ mit SPID einsehbar sind. Sie können die Datei auch herunterladen, abspeichern und unter folgendem Link https://www.amministrazionicomunali.it/fatturexml/  aufrufen, um das Dokument anschließend in PDF Format anzusehen und evtl. auszudrucken.

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Kontakt

Steueramt

Dorfstrasse 14, 39050 Völs am Schlern+39 0471 726517steueramt@gemeinde.voels.bz.it

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Zuletzt aktualisiert: 12.03.2024, 15:36 Uhr

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