Verordnung über die Regelung der Unvereinbarkeiten, Häufungen von Ämtern und Aufträgen

Regelt Nebenbeschäftigungen von Gemeindebediensteten mit klaren Verboten, Ausnahmen und Genehmigungspflichten.

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Veröffentlichungsdatum

28.12.2012

Beschreibung

Die Verordnung untersagt Bediensteten grundsätzlich Nebentätigkeiten wie gewerbliche oder freiberufliche Arbeit, erlaubt aber bestimmte unentgeltliche oder künstlerische Tätigkeiten ohne Genehmigung. Andere entlohnte Tätigkeiten – etwa in gemeinnützigen Organisationen oder als technischer Berater – sind nur mit vorheriger Ermächtigung zulässig. Es gelten klare Grenzen für Vergütungen, Dokumentationspflichten und Sanktionen bei Verstößen, bis hin zur Entlassung.

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Veröffentlichungsdatum

28.12.2012

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Zuletzt aktualisiert: 13.08.2025, 10:56 Uhr

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