Verordnung betreffend die Finanzierung des Bildungsausschusses

Verordnung der Gemeinde Völs zur Regelung der Finanzierung und Antragstellung des Bildungsausschusses ab 2019.

Themen
Kategorien
Veröffentlichungsdatum

10.05.2019

Beschreibung

Die Verordnung regelt das Verfahren zur Finanzierung des Bildungsausschusses der Gemeinde Völs am Schlern, einschließlich der Voraussetzungen, Fristen und einzureichenden Unterlagen. Die Gemeinde erhält jährlich eine Landesfinanzierung, ergänzt diese gegebenenfalls und stellt die Mittel dem Bildungsausschuss zur Verfügung, sofern dieser ein entsprechendes Ansuchen stellt. Die Verwendung der Mittel unterliegt den von der Landesregierung festgelegten Förderkriterien und kann von der Gemeinde kontrolliert werden.

Datei

Kontakt

Sekretariat

DORFSTRASSE 14, 39050 VÖLS AM SCHLERN+39 0471 726500info@gemeinde.voels.bz.it

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Lizenz

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Zeitraum

Veröffentlichungsdatum

10.05.2019

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Zuletzt aktualisiert: 13.08.2025, 13:39 Uhr

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Schriftliche Anträge, die von einer Privatperson an eine öffentliche Verwaltung gerichtet werden und...

Dokument über die internen Arbeitsweisen

Dokumente, in Bezug auf die interne Arbeitsweise der Körperschaft, wie z.B. die Ämterordnung, interne...

Formulare

Formulare, der Ämter der öffentlichen Verwaltungen. Informationen über die Verarbeitung der personenbezogenen...

Pfarrblatt Blumau

Das Pfarrblatt der Pfarrei Blumau mit allen liturgischen Terminen und besonderen Feierlichkeiten

PfarrBlatt Völs und Völser Aicha

Das Pfarrblatt für Völs am Schlern und Völser Aicha

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