Gemeindeverordnung über die Videoüberwachung

Die Verordnung regelt die Videoüberwachung im öffentlichen Raum der Gemeinde Völs am Schlern zur Sicherheit, unter strikter Einhaltung des Datenschutzes und mit klar definierten Zugriffsrechten.

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Veröffentlichungsdatum

30.04.2026

Beschreibung

Die Verordnung der Gemeinde Völs am Schlern regelt die Videoüberwachung im öffentlichen Raum zur Erhöhung der Sicherheit und zur Verhinderung von Straftaten unter Einhaltung der Datenschutzgrundverordnung (EU 2016/679). Der Zugriff auf die Aufnahmen ist streng geregelt und nur autorisierten Personen erlaubt, wobei die Daten maximal sieben Tage gespeichert werden. Bürger:innen haben umfassende Rechte auf Auskunft, Löschung und Widerspruch gegen die Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten.

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Veröffentlichungsdatum

30.04.2026

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Zuletzt aktualisiert: 30.04.2026, 16:02 Uhr

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