Gemeindeverordnung über die Haltung und Führung von Hunden

Hunde müssen in Völs verantwortungsvoll gehalten, an der Leine geführt und ihre Hinterlassenschaften entfernt werden – Verstöße werden mit Geldstrafen geahndet.

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Veröffentlichungsdatum

23.11.2015

Beschreibung

Die Verordnung legt fest, dass Hunde stets unter Kontrolle zu halten sind, insbesondere in öffentlichen Bereichen, wo Leinenpflicht und Mitführen eines Maulkorbs gelten. Hundebesitzer sind verpflichtet, Hundekot zu entfernen, Rücksicht auf Mitmenschen zu nehmen und Ruhestörungen zu vermeiden. Es gelten Zutrittsverbote für Hunde in bestimmten Zonen (z. B. Spielplätze, Friedhöfe), und bei Verstößen drohen Geldstrafen bis zu 750 €.

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Veröffentlichungsdatum

23.11.2015

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Zuletzt aktualisiert: 13.08.2025, 11:10 Uhr

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