Gemeindeverordnung betreffend den Zustelldienst

Die Verordnung regelt die Zustellung amtlicher Schriftstücke der Gemeinde Völs am Schlern durch Gemeindebedienstete oder beauftragte Dritte unter Einhaltung rechtlicher Vorgaben.

Kategorien
Veröffentlichungsdatum

25.02.2014

Beschreibung

Die Verordnung regelt die Zustellung von Rechtsakten der Gemeinde Völs am Schlern sowie – auf Antrag – auch von anderen öffentlichen Körperschaften. Zustellungen können durch geschultes Gemeindepersonal oder beauftragte Dritte erfolgen und müssen dokumentiert, registriert und ggf. auch elektronisch (z.B. via PEC) durchgeführt werden. Ziel ist eine rechtssichere, nachvollziehbare und fristgerechte Zustellung amtlicher Dokumente im Gemeindegebiet.

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Kontakt

Sekretariat

DORFSTRASSE 14, 39050 VÖLS AM SCHLERN+39 0471 726500info@gemeinde.voels.bz.it

Dateiformat

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Lizenz

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Zeitraum

Veröffentlichungsdatum

25.02.2014

Weitere Informationen

Zuletzt aktualisiert: 13.08.2025, 10:54 Uhr

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Antrag

Schriftliche Anträge, die von einer Privatperson an eine öffentliche Verwaltung gerichtet werden und...

Dokument über die internen Arbeitsweisen

Dokumente, in Bezug auf die interne Arbeitsweise der Körperschaft, wie z.B. die Ämterordnung, interne...

Formulare

Formulare, der Ämter der öffentlichen Verwaltungen. Informationen über die Verarbeitung der personenbezogenen...

Pfarrblatt Blumau

Das Pfarrblatt der Pfarrei Blumau mit allen liturgischen Terminen und besonderen Feierlichkeiten

PfarrBlatt Völs und Völser Aicha

Das Pfarrblatt für Völs am Schlern und Völser Aicha

Rechtsakt

Rechtsakte, wie z.B. Gesetze, Dekrete, Verordnungen, usw.

Unterstützendes (technisches) Dokument

Dokumente, wie z.B. Präsentationen, technische Berichte, Leitlinien, allgemeine Veröffentlichungen

Völser Kleinanzeiger

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