Erläuternde Bilddokumentation

Fotodokumentation zur zulässigen und unzulässigen Beschilderung in Südtirol gemäß Straßenverkehrsordnung.

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Veröffentlichungsdatum

21.08.2025

Beschreibung

Das Dokument zeigt Beispiele zulässiger und unzulässiger Beschilderung in Südtirol gemäß Art. 134 der Straßenverkehrsordnung. Es enthält Fotos und Beschreibungen von Hinweisschildern für Gastbetriebe, touristische Orte, Wanderwege und Werbung. Nicht erlaubt sind unter anderem private Veranstaltungswerbung, Produktwerbung und bestimmte Werbemittel an Sportanlagen oder Baustellen.

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Kontakt

Steueramt

DORFSTRASSE 14, 39050 VÖLS AM SCHLERN+39 0471 726517steueramt@gemeinde.voels.bz.it

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Veröffentlichungsdatum

21.08.2025

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Zuletzt aktualisiert: 21.08.2025, 11:46 Uhr

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