Gemeindeverordnung betreffend die Einsprüche gegen Beschlüsse

Die Verordnung regelt das Verfahren zur Einbringung, Prüfung und Entscheidung von Einsprüchen gegen Gemeindebeschlüsse in Völs am Schlern.

Kategorien
Veröffentlichungsdatum

22.10.2024

Beschreibung

Die Verordnung legt fest, dass Einsprüche gegen Gemeindebeschlüsse schriftlich und fristgerecht eingereicht werden müssen, wobei jeder Einspruch nur einen Beschluss betreffen darf. Der Gemeindeausschuss prüft die Zulässigkeit und entscheidet innerhalb von 30 Tagen über Annahme oder Ablehnung; bei Einsprüchen gegen Gemeinderatsbeschlüsse wird ein Beschlussvorschlag dem Gemeinderat zur Entscheidung vorgelegt. Der Bürgermeister informiert die Einbringer innerhalb von 15 Tagen über die getroffene Entscheidung.

Datei

Kontakt

Dateiformat

application/pdf

Lizenz

Offene Lizenz

Zeitraum

Veröffentlichungsdatum

22.10.2024

Weitere Informationen

Zuletzt aktualisiert: 17.07.2025, 17:09 Uhr

Kategorien

Antrag

Schriftliche Anträge, die von einer Privatperson an eine öffentliche Verwaltung gerichtet werden und...

Dokument über die internen Arbeitsweisen

Dokumente, in Bezug auf die interne Arbeitsweise der Körperschaft, wie z.B. die Ämterordnung, interne...

Formulare

Formulare, der Ämter der öffentlichen Verwaltungen. Informationen über die Verarbeitung der personenbezogenen...

Pfarrblatt Blumau

Das Pfarrblatt der Pfarrei Blumau mit allen liturgischen Terminen und besonderen Feierlichkeiten

PfarrBlatt Völs und Völser Aicha

Das Pfarrblatt für Völs am Schlern und Völser Aicha

Rechtsakt

Rechtsakte, wie z.B. Gesetze, Dekrete, Verordnungen, usw.

Unterstützendes (technisches) Dokument

Dokumente, wie z.B. Präsentationen, technische Berichte, Leitlinien, allgemeine Veröffentlichungen

Völser Kleinanzeiger

Kleinanzeigen für Völs können in den Kirchen eingesehen werden. kleinanzeigervoels@gmail.com