Mit Artikel
11-bis des Gesetzesdekretes Nr. 87 von 2018, in welchem der Text des
Gesetzesdekretes Nr. 79 von 2018 eingeflossen ist, wurde das Inkrafttreten der
elektronischen Fakturierungspflicht für alle Unternehmen (sogenannte B2B),
vorgesehen vom Haushaltsgesetz 2018 (Gesetz Nr. 205 vom 27.12.2017), auf den 1.
Jänner 2019 verschoben. Im Jahr 2019 wurde von der Gemeindeverwaltung, um den
Ablauf zu vereinfachen, neben der elektronischen Rechnung auch eine Kopie in
Papierform ausgedruckt und mit der Post verschickt für Müllabfuhr, Trinkwasser
und Abwasser. Ab 2020 wird die Gemeindeverwaltung nicht mehr die Rechnungen in
Papierform der oben angegebenen Rechnungen an die Firmen und die Unternehmen
verschicken. Alle Firmen und Unternehmen, die im Jahr 2019 keine elektronische
Rechnung der Gemeindeverwaltung erhalten haben, sind gebeten, innerhalb
31.12.2019 den Empfängerkodex und die Mehrwertsteuernummer an folgende
Email-Adresse zu schicken: steueramt@gemeinde.voels.bz.it und dabei angeben,
welche Rechnungen elektronisch fakturiert (B2B) werden sollen. Für die Steuern
und Gebühren, die in Form von Bringschuld eingehoben werden (z.B.
Gemeindeimmobiliensteuer GIS) und deren Berechnung und Überweisung vom
Steuerträger aufgrund eines eigenen Gesetzes vorgenommen werden müssen, ändert
sich nichts. Praktisch wird die Bringschuld direkt ohne Einwirken des
Finanzamtes eingehoben. Die elektronischen Rechungen werden an das SdI-Portal
der Agentur der Einnahmen im Format XML (eXtensible Markup Language)
übermittelt, wie im D.Lgs. n. 127/2015 vorgesehen.
Für alle Bürgerinnen und Bürger hingegen ändert sich nichts, sie erhalten auch in Zukunft wie bisher 30 Tage vor Fälligkeit die entsprechende Rechnung in Papierform zugesandt.