Änderung der Bestimmung für italienische Staatsbürger bzgl. Wohnsitzverlegung ins Ausland

Das Meldeamt der Gemeinde teilt mit, dass italienische Staatsbürger bei Wohnsitzverlegung ins Ausland...

Veröffentlichungsdatum:

01.04.2026

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Das Meldeamt der Gemeinde teilt mit, dass italienische Staatsbürger bei Wohnsitzverlegung ins Ausland verpflichtet sind, sich innerhalb von 90 Tagen ins Melderegister der Auslandsitaliener (AIRE) eintragen zu lassen. Andernfalls ist die Gemeinde verpflichtet, sowohl eine Meldung an die Agentur der Einnahmen zu machen, als auch eine Verwaltungsstrafe zu verhängen. 

Von der Regelung ausgenommen sind nur Personen, die sich weniger als 12 Monate im Jahr im Ausland aufhalten (z.B. Studenten, Saisonangestellte), außerdem Angestellte im Dienste des Staates und Soldaten der NATO-Einrichtungen im Ausland.

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Zuletzt aktualisiert: 01.04.2026, 09:44 Uhr

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