Informationen zu Müllentsorgung und Recyclinghof

Die Restmüllsammlung wird für die Gemeinden der Bezirkgemeinschaft von der Firma TPA durchgeführt. In Völs gelten folgende Sammeltage:
    • Montag: alle Gasthäuser und Geschäfte, Völser Weiher, Obervöls, Ums, St. Anton, St. Konstantin, Boznerstraße, Prösels, Völser Aicha, Blumau und alle 2 Wochen Breien.
    • Donnerstag: alle Gasthäuser und Geschäfte in Völs, Untervöls, Peterbühl, Ochsenbühl, Graffoar, Karnoder, Faust, Völserried (letzter Donnerstag im Monat).

Die Müllbehälter werden am Abend vor dem Sammeltag zur Sammelstelle gebracht und nach der Entleerung, spätestens am Abend der Entleerung, wieder abgeholt.

Müllentsorgungsgebühr:
Die Müllentsorgungsgebühr setzt sich aus drei verschiedenen Gebühren zusammen:


Grundgebühr: beträgt ab dem Jahr 2023 € 9,81+10% MWSt. und wird für jede Person eines Haushaltes berechnet, allerdings nur bis zu einer Höchstgrenze von 4 Personen, um größere Familien nicht zu benachteiligen. Für Zweitwohnungen werden 4 Personen berechnet.

Mindestentleerungsgebühr: als Mindestmenge werden 180 Liter pro Person berechnet, allerdings nur bis zu einer Höchstanzahl von 4 Personen, d.h. höchstens bis zu 720 Liter pro Familie. Der Preis pro Liter Müll beträgt im Jahr 2023 € 0,0936+10% MWSt.
Diese ersten beiden Gebühren sind in jedem Fall zu zahlen, auch wenn die Entleerungen im Jahr nicht in Anspruch genommen werden.
Zusatzentleerungen: kosten € 0,0936+10% MWSt. pro Liter Müll.
Ermäßigungen: -50% für Familien mit pflegebedürftigen Personen (Verwendung von Windeln) bei Vorlage eines ärztlichen Attests
-30% bei einer Entfernung von mehr als 500 m von der Sammelstelle
-25€ der Zusatzentleerungen für Familien mit Kindern unter zwei Jahren. Die Ermäßigung wird von Amtswegen vorgenommen.


Müllbehälter: alle Müllbehälter müssen vollkommen geschlossen sein; der Deckel darf nicht hochstehen. Behälter mit auch nur leicht geöffnetem Deckel werden als zwei Entleerungen gezählt.

Wer keinen Müllbehälter, sondern Müllsäcke hat: darf nur Müllsäcke verwenden, welche im Steueramt der Gemeinde abgeholt werden. Die Müllsäcke müssen das Etikett der Gemeinde tragen. Die Säcke müssen fest zugebunden sein. Es ist untersagt, die Müllsäcke zu überfüllen und mittels Klebebandes zuzukleben; In diesem Falle werden zwei Entleerungen in Rechnung gestellt.
Richtige MüllentsorgungEs ist strengstens untersagt, Müll wild zu lagern oder zu entsorgen. Zuwiderhandelnde müssen mit hohen Strafen rechnen! Die Gemeindeverwaltung ist gesetzlich verpflichtet, Strafen zu verhängen. Sie sind für Ihre/n Kübel verantwortlich. Gilt auch für:


Biomüllsammlung:


Die Biomüllsammeltage sind ganzjährig dienstags und von Juni bis Mitte Oktober auch freitags .
Die Müllbehälter werden am Abend vor dem Sammeltag zur Sammelstelle gebracht und nach der Entleerung, spätestens am Abend der Entleerung, wieder abgeholt.


Die Gebühr für die Biomüllsammlung beträgt pro Person und Jahr € 4,74+10% MWSt und wird allerdings nur bis zu einer Höchstgrenze von 4 Personen eines Haushaltes berechnet. Die Verrechnung erfolgt nicht literweise, sondern pauschal, deshalb können und sollen auch halbvolle Behälter entleert werden, um Geruchsbelästigungen zu vermeiden.


Der Biomüll wird in der Vergärungsanlage „Tisner Au“ in rund 20 Tagen verarbeitet. Küchenabfälle wie Lebensmittel- und Speisereste, verdorbenes Obst und Gemüse, Käse und Milchprodukte, Kaffeesatz und Teesud, Haare und Wolle gehören somit zu den Bioabfällen. Stoffe, die eine längere Zersetzungszeit benötigen, sind nicht für diesen Prozess geeignet. Zu den Stoffen, die nicht für die Vergärung geeignet sind, gehören Strauch- und Rasenschnitt, aber auch harte biogene Abfälle wie Knochen und Eierschalen. Strauch- und Rasenschnitt sollen deshalb vor Ort verarbeitet / kompostiert werden bzw. können am Recyclinghof der Gemeinde abgegeben werden. Knochen, Eierschalen und Muschelschalen gehören in den Restmüll. Auch Bioplastiksäcke, sowie Maisstärkesäcke gehören nicht in den Biomüll, da sie ebenfalls den Vergärungsprozess erschweren. Sowohl Plastik- als auch Maisstärkesäcke gehören deshalb in den Restmüll.
Mit Hilfe der Mülltrennung kann die Menge Abfälle bedeutend reduziert werden. Ebenso vermindern lassen sich die schädlichen Substanzen, die andernfalls mit der Umwelt in Berührung kämen und zu ihrer Verschmutzung und Belastung führen würden. Wiederverwertbare Materialien dürfen nicht einfach weggeworfen werden, sondern sind in die eigens dazu bestimmten Behälter im Recyclinghof abzugeben.
Nur durch eine effiziente Nutzung des Biomülls und der Recyclinghöfe kann eine langfristige Senkung der Restmüllmenge eine Senkung der Müllpreise ermöglichen.

Öffnungszeiten RecyclinghöfeDie Bürger der Fraktionen Völser Aicha und Blumau werden darauf hingewiesen, dass außerhalb der Öffnungszeiten weder Wertstoffe noch Müll in unmittelbarer Nähe der Recyclinghöfe abgeladen werden darf. Sollte dies weiterhin vorkommen, sieht sich die Verwaltung gezwungen, die Mini-Recyclinghöfe aufzulassen, was für die Bürger dieser Fraktionen bedeutet, dass sie zum Recyclinghof nach Völs kommen müssen.
Wertstoffe (unentgeltlich): Glas, Papier, Karton, Metall, Verpackungsmetall, Grünschnitt, Plastikbehälter bis 10L, Hartkunststoffe (ausgenommen PVC), Nylon (keine primären Verpackungen!);
Unter primären Verpackungen ist das Nylon gemeint, das im direkten Kontakt mit dem Lebensmittel steht (wie z.B. bei Wurst oder Käse, Mozzarella, u.s.w.) und dieses gehört in den Restmüll.
Schadstoffe (bis zu 50 Kg unentgeltlich, ab 51 Kg: 2,50€/Kg, Maximal dürfen 250 Kg abgegeben werden): Farb- u. Lackreste, Klebstoffe, Pflanzenschutzmittel, Spraydosen, Altöle (pflanzl., Bratfette, mineral.), Batterien, diverse Gifte auf Anfrage, Neonröhre, Toner;
Entschädigungspflichtige Wert- und Schadstoffe pro Kg oder Stück: Holz (0,20€/Kg); Sperrmüll welcher wegen seiner Größe nicht in die Müllkübel bzw. -säcke entsorgt werden kann (0,30€/Kg); Bauschutt Keramik (0,03€/Kg); Waschbecken und WC (2,50€/St); Autoreifen (3,00€/St); LKW/Traktorreifen (10,00€/St).

Spesenbeitrag für den Ankauf von Stoffwindeln.pdf herunterladen (0.34 MB)

Zuständig

DEU