Der Generalsekretär leitet die Ämter und Dienste der Gemeinde und ist der Vorgesetzte des Personals. Er ist für die Vorbereitung der Beschlüsse verantwortlich und nimmt an den Sitzungen des Gemeinderates und Gemeindeausschusses teil. Der Gemeindesekretär übt jede weitere Obliegenheit aus, die ihm durch Gesetz, Satzung und Verordnung zugewiesen wird, und erledigt die Aufgaben, die ihm vom Bürgermeister übertragen werden, und beurkundet, falls es dieser verlangt, die Verträge und Akte, in denen die Gemeinde Vertragspartner ist.