Bagatelleeingriffe für Erdbewegungen

In Absprache zwischen der Gemeindeverwaltung und der Forststation Kastelruth soll zukünftig für Ansuchen von geringfügige Eingriffe für Erdbewegungen (Bagatelle-Eingriffe) bei der Forstbehörde angefragt werden. Die Forstbehörde führt bereits vorher einen Lokalaugenschein durch und ist bei der Erstellung der Unterlagen für das Ansuchen in der Gemeinde behilflich.

Erst anschließend wird das Ansuchen in der Gemeinde abgegeben. Der Bürgermeister stellt wie bisher die diesbezügliche Genehmigung aus und leitet die ausgestellte Genehmigung für geringfügige Eingriffe an den Antragsteller und der Forstbehörde weiter.

Allgemeine Information

Laut Dekret des Landeshauptmannes vom 06.11.1998, Nr. 33 werden verschiedene Eingriffe in die Natur und Landschaft mit einem vereinfachten Verfahren genehmigt.

Diese Ermächtigung wird auf Antrag des Bauwerbers vom Bürgermeister erteilt.

Die Entscheidungen des Bürgermeisters über die Gesuche um Erteilung einer Ermächtigung müssen dem Gesuchsteller binnen 60 Tage nach Eingang des Gesuches oder nach Vorlage von zusätzlichen, vom Bürgermeister verlangten oder vom Antragsteller eingereichten Unterlagen zugestellt werden.

Die Ermächtigung wird vorbehaltlich Rechte Dritter erteilt.

Der Bauherr und die Baufirma sind für jede Nichteinhaltung der allgemeinen Gesetzesbestimmungen, der Gemeindeverordnungen sowie der in der vorliegenden Ermächtigung festgelegten Vorschriften verantwortlich.

Der Bürgermeister kann eine erteilte Ermächtigung widerrufen, wenn diese im Widerspruch zum öffentlichen Interesse steht oder wenn sie aufgrund falscher Unterlagen erteilt worden ist.

Voraussetzungen

Die Ermächtigung kann nur an den Grundstückseigentümer bzw. Gebäudeeigentümer oder an eine andere berechtigte Person erteilt werden.

Erforderliche Dokumente

    Antrag um Erteilung einer Bauermächtigung versehen mit einer Stempelmarke zu 16,00€
    Mappenauszug, Lageplan, Skizze (je nach Bauvorhaben)
    Zustimmung aller Grundeigentümer
    Fotodokumentation

Kontakt:

Forststation Kastelruth +39 047 170 63 03

Bürozeiten Kastelruth:

    Montag 8.00 - 12.30 Uhr
    Freitag 8.00 - 9.00 Uhr

Sprechstunden im Forstbüro Völs am Schlern:

    Freitag 9.00 - 10.00 Uhr

E-Mail: forststation.kastelruth@provinz.bz.it

Zuständig

Formulare

DEU